Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der JS GROUP GmbH
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der JS GROUP GmbH (nachfolgend „JS GROUP“), insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Maschinen, Anlagen, Kennzeichen, Rohlingen, Komponenten und Software sowie für damit verbundene Leistungen wie Installation, Schulung und Wartung.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn JS GROUP ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote von JS GROUP sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von JS GROUP oder mit Beginn der Ausführung zustande. Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.

(3) Angaben in Prospekten, Präsentationen und auf der Website sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk (EXW, Incoterms® 2020), ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll und Installation.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Projekten kann JS GROUP angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 Lieferung, Fristen und Gefahrübergang

(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus, insbesondere die Bereitstellung von Unterlagen, Genehmigungen, Spezifikationen und vereinbarten Anzahlungen.

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3) Die Gefahr geht gemäß der vereinbarten Incoterms®-Klausel auf den Kunden über, mangels Vereinbarung mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung im Werk.

§ 5 Installation, Inbetriebnahme und Abnahme

(1) Soweit JS GROUP Installation und Inbetriebnahme schuldet, schafft der Kunde rechtzeitig die vereinbarten Voraussetzungen vor Ort, etwa Räumlichkeiten, Stromversorgung, Netzwerkanbindung und Zugangsberechtigungen.

(2) Ist eine Abnahme vereinbart, erfolgt sie nach erfolgreichem Abnahmetest. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert oder die Leistung produktiv nutzt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von JS GROUP.

(2) Der Kunde behandelt die Vorbehaltsware pfleglich und versichert sie ausreichend. Zugriffe Dritter teilt er JS GROUP unverzüglich mit.

§ 7 Mängelansprüche

(1) Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Erhalt und zeigt Mängel unverzüglich schriftlich an (§ 377 HGB).

(2) Bei Mängeln leistet JS GROUP nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 8 Abs. 1 und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Bedienung, Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien, Eingriffen nicht autorisierter Dritter oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.

§ 8 Haftung

(1) JS GROUP haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Software und Schutzrechte

(1) Ist Software Bestandteil der Lieferung, einschließlich Firmware, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht, sie zusammen mit der gelieferten Hardware oder im vereinbarten Umfang zu nutzen. Weitere Rechte, insbesondere zur Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe, bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

(2) Alle Rechte an Konstruktionen, Zeichnungen, Software, Dokumentationen und Know-how verbleiben bei JS GROUP oder ihren Lizenzgebern.

§ 10 Exportkontrolle und Compliance

(1) Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos oder sonstiger Sanktionen entgegenstehen.

(2) Der Kunde hält die für ihn geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften ein.

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags. Weitergehende Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von JS GROUP nicht zu vertretende Umstände, etwa Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen oder Störungen der Lieferkette, verlängern Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. JS GROUP ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.